Nachfolgend finden Sie Antworten auf einige häufig gestellte Fragen. Ist Ihr Problem damit nicht gelöst, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
- Wie läuft eine Flugbuchung ab?
- Wie kurzfristig kann ich buchen?
- Kann ich auch Low Cost (No Frill)/Billigflieger bei FlyGREEN buchen?
- Kann ich auch Charterflüge bei FlyGREEN buchen?
- Ich möchte einen oder mehr Stopps einlegen oder nicht nur von A nach B fliegen.
- Wie erfahre ich, dass meine Buchung erfolgreich war?
- Wie und wann wird mein Flugschein erstellt?
- Was passiert, wenn mir bei der Eingabe ein Fehler unterlaufen ist?
- Kann ich auch für jemand anderen buchen?
- Kann ich für meinen Sohn/meine Tochter unter 18 buchen?
- Kann ich auch aus dem Ausland buchen?
- Kann ich bei meiner Buchung Vielfliegernummer, Sitzplatz- und Mahlzeitenwünsche angeben?
- Was ist ein elektronisches Ticket?
- Was heißt Rail&Fly?
- Wie kann ich Rail&Fly buchen?
- Wie erhalte ich meine Zugfahrkarte?
- Was passiert mit meiner Auftragsnummer, wenn ich den Flug umbuche?
- Welche Gültigkeit hat ein Rail&Fly-Ticket und welche Züge darf ich nutzen?
- Was passiert, wenn mein Zug Verspätung hat?
- Wo erfahre ich, welche Zugverbindungen bestehen und wie kann ich einen Sitzplatz reservieren?
- Ich muss meinen Flug stornieren, wie hoch sind die Kosten?
- Warum erhebt FlyGREEN ein zusätzliches Entgelt für Stornierungen?
- Wann erhalte ich nach der Stornierung mein Geld zurück?
- Ich möchte einen Namen in der Buchung ändern.
- Ich habe mich bei der Namenseingabe vertippt, was nun?
- Wie hoch sind die Kosten für eine Umbuchung auf ein anderes Reisedatum?
- Kann ich den ersten Teilflug verfallen lassen und erst später zusteigen?
- Was ist BSP-Deutschland?
- Was passiert, wenn die Fluggesellschaft pleite geht?
- Was ist die Ticketsafe-Versicherung?
- Welche Zahlarten sind möglich?
- Wann muss ich meinen Flug bezahlen?
- Meine Kreditkarte wurde abgelehnt, was nun?
- Ich wollte per Überweisung zahlen und werde nun aufgefordert eine Kreditkarte anzugeben oder eine Online-Überweisung/Bareinzahlung vorzunehmen. Warum?
- Wieso habe ich eine Gutschrift nach Stornierung von der Airline auf meinem Kartenkonto, aber eine zusätzliche Belastung durch FlyGREEN?
- Wie erhalte ich meine Rechnung?
- Warum wurde meine Karte in zwei Schritten belastet?
- Wie erfahre ich meinen aktuellen Reiseplan?
- Wie erfolgt die Rückbestätigung meiner Flüge?
- Wann muss ich einchecken?
- Ich möchte gerne online einchecken.
- Was muss ich beim Check–in bei Low Cost Carriern (Billigfliegern) beachten?
- Was ist ein Code Share-Flug?
- Reicht meine Übergangszeit bei einem Umstieg?
- Sind die Kosten für einen Flughafenwechsel im Preis inbegriffen?
- Ich benötige Hilfe am Flughafen!
- Was ist ein Nonstop- und was ist ein Direktflug?
- Was ist ein Gabelflug?
- Wie viel Handgepäck darf ich mitführen?
- Was darf nicht in das Handgepäck?
- Wie viel Gepäck ist auf meinem Linienflug erlaubt?
- Wie viel Gepäck darf ich bei einem Low Cost Carrier (Billigflieger) mitnehmen?
- Was ist Übergepäck?
- Was ist Sondergepäck?
- Besonderheiten bei Flügen in die USA.
- Elektronische Einreisegenehmigung für die USA - ESTA Verfahren.
- Wo erfahre ich die Einreiserichtlinien für mein Zielland?
Füllen Sie auf der Website die Abfragemaske aus. Sie erhalten eine Reihe von Angeboten. Wählen Sie Ihr passendes Angebot, geben Sie die persönlichen Daten ein und senden Sie den Buchungsauftrag anschließend verbindlich ab. Eine endgültige Bestätigung geht Ihnen binnen 72 Stunden an die bei Buchung angegebene E-Mail Adresse in Form einer Rechnung zu.
Sie können bis zu 4 Stunden vor Abflug buchen. Sollten Sie einen Flug mit Abflug in den nächsten 24 Stunden buchen, kontaktieren Sie uns bitte nach Buchung telefonisch, damit festgestellt werden kann, ob der Auftrag fristgerecht angenommen werden kann. Unser Serviceteam ist unter der Telefonnummer 0180-55 81 333 (0,14 Euro/min aus dem dt. Festnetz) erreichbar.
Gerne vermitteln wir Ihnen auch Buchungen mit Low Cost Carriern (z.B. easyjet, Germanwings, Air Asia). Sie erhalten diese Angebote in der gleichen Abfrage, mit der Sie auch Linienflüge abfragen. Bei Low Cost Carriern wird die Reservierung, anders als bei Linienflügen, direkt im System der jeweiligen Fluggesellschaft getätigt. Auch das Flugticket wird in diesen Fällen durch die Fluggesellschaft ausgestellt. Wir können daher zu diesen Buchungen nur bedingt Auskünfte geben. Bei Fragen zu solchen Buchungen oder Umbuchungs- oder Stornierungswünschen wenden Sie sich daher bitte direkt an die Fluggesellschaft.
Durch die Einbindung der Low Cost Carrier Seiten entstehen uns Technik– und Personalkosten. Daher erheben wir auch für die Vermittlung eines Low Cost Carriers ein Entgelt.
Charterflüge bieten wir Ihnen in der gleichen Abfrage wie Linienflüge an. Der Flug wird durch uns beim jeweiligen Veranstalter oder der Fluggesellschaft eingebucht.
Bitte drücken Sie in der Flugabfrage den Button "Gabelflüge" und geben Sie nun Ihre gewünschten Flugdaten ein. Sollten Sie eine Route wünschen, welche sich nicht über unsere Abfragemaske prüfen lässt, senden Sie uns Ihre detaillierte Anfrage über unser Kontaktformular. Bitte beachten Sie: Je detaillierter Ihre Angaben sind, desto schneller und besser können wir das für Sie passende Angebot erstellen.
Sofort nach Absenden Ihres Auftrages erhalten Sie auf Ihrem Bildschirm eine Bestätigung, in den meisten Fällen mit Angabe des Buchungscodes, unter welchem Ihr Auftrag bei uns eingegangen ist. An die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse wird ebenfalls eine Bestätigung gesandt. Sollten Sie diese E-Mail nicht erhalten, kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Gegebenenfalls ist Ihnen ein Eingabefehler bei der E-Mail-Adresse unterlaufen oder Ihr E-Mail-Provider hat unsere E-Mail als Spam gekennzeichnet und in den Spamordner sortiert. Wir prüfen gemeinsam, ob Ihr Auftrag eingegangen ist. Die Annahme Ihres Buchungsauftrages, an den Sie 72 Stunden gebunden sind, erfolgt durch Ausstellung der Tickets, dies bestätigen wir Ihnen durch Zusendung einer Rechnung per E-Mail.
Ihr Flugschein wird im Normalfall kurze Zeit nach Buchung als elektronischer Flugschein erstellt. Sie erhalten eine E-Mail mit entsprechender Bestätigung und Rechnung. Sollte eine Ausstellung aus bestimmten Gründen nicht möglich sein, kontaktieren wir Sie per E-Mail. Bitte rufen Sie regelmäßig Ihr E-Mail Konto ab! Prüfen Sie bitte auch immer die Spamordner, da in seltenen Fällen normale E-Mails versehentlich als Spam gekennzeichnet werden.
Bitte prüfen Sie Ihre Eingaben vor Absenden auf Ihrem Bildschirm gründlich. Bitte prüfen Sie auch die Auftragsbestätigung gründlich. Achten Sie auf die korrekte Zuordnung der Vor- und Zunamen. Wir erstellen Ihren Flugschein binnen kürzester Zeit, eine Rücknahme ist selten kostenfrei möglich. Namensänderungen oder eine Änderung der Buchungsdaten sind oft nicht oder nur gegen Gebühr möglich. Sollte Ihnen ein Eingabefehler auffallen, rufen Sie uns bitte umgehend an.
Selbstverständlich können Sie auch für andere Personen buchen. Beim Ausfüllen des Buchungsformulars tragen Sie Ihre Daten unter "Kontakt" in die Bestellerdaten ein. Die Passagiere tragen sie entsprechend als Reisende ein. Wenn Sie für andere Personen buchen, sind Sie unser Vertragspartner für den Vermittlungsauftrag.
Die Buchung alleinreisender Jugendlicher und Kinder ist genehmigungsabhängig. Zum einen benötigen wir Ihr schriftliches Einverständnis (fordern wir nach Eingang des Buchungsauftrages an), zum anderen müssen Kinder und Jugendliche bei den Fluggesellschaften angemeldet werden. Bei einigen Airlines gelten Jugendliche bis unter 15 Jahren als "unbegleitete Kinder". Für unbegleitete Kinder verlangen die Fluggesellschaften zusätzliche Gebühren. Einige Fluggesellschaften gestatten Flüge für alleinreisende Kinder oder Jugendliche nur auf bestimmten Maschinen. Eine Darstellung ist uns auf der Internetseite nicht möglich, da uns diese Information nicht automatisch von der Fluggesellschaft übermittelt wird. Bitte senden Sie uns Ihre Anfrage inkl. der Geburtsdaten Ihrer Kinder. Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot für Ihr Kind. Senden Sie uns bitte auch zeitgleich die Daten der Personen, die das Kind zum Flughafen bringen und es abholen. Wir übermitteln diese Daten den Fluggesellschaften.
Sie können unseren Service aus allen Ländern der Welt nutzen. Bitte beachten Sie, dass eine Zahlung auf Rechnung oder per Lastschrift nur mit Wohnsitz in Deutschland möglich ist.
Bei uns können Sie auch Ihre Vielfliegernummer bei der Buchung angeben. Bitte geben Sie hierzu diese Information in das dafür vorgesehene Feld auf dem Buchungsformular ein.
Sitzplatzreservierungen sind erst ab einem bestimmten Zeitpunkt vor Abreise möglich, dieser Zeitpunkt kann je nach Fluggesellschaft zwischen 365 und 90 Tagen vor Abflugdatum liegen. Eine Sitzplatzreservierung im Voraus wird nicht von jeder Fluggesellschaft, nicht auf jeder Flugstrecke und nicht zu jedem Tarif angeboten. Auf innerdeutschen Flügen ist eine Sitzplatzreservierung z.B. generell nur in der Business Class möglich, alle anderen Plätze werden erst am Check-in oder beim Online Check-in vergeben. Sitzplätze am Notausgang werden bei fast allen Fluggesellschaften aus sicherheitstechnischen Gründen nur am Check-in vergeben. Wenige Fluggesellschaften, zum Beispiel die Air France, bieten diese Plätze gegen Entgelt auch schon vorab zur Reservierung an. Näheres erfragen Sie bitte nach Buchung der gewählten Fluggesellschaft.
Reservierte Plätze sind nicht garantiert. Wird die Konfiguration des Fluges geändert, also ein anderer Maschinentyp als geplant eingesetzt, so erlischt der Wunschsitzplatz. Sitzplatzreservierungen sind für die Fluggesellschaft und für FlyGREEN unverbindlich. FlyGREEN hat keinen Einfluss auf die Bestätigung der Sitzplatzanfragen. Bei Buchung können Sie einen Sitzwunsch angeben, es besteht zurzeit nur die Möglichkeit einen Sitzplatz am Fenster oder Gang zu wählen. Die Wahl eines bestimmten Platzes ist online nicht möglich. Gerne können Sie uns dazu kontaktieren.
Auf innerdeutschen Flügen wird in der Regel nur in der Business Class ein Snack gereicht, in der Economy Class werden teilweise Getränke angeboten. Auch auf Langstreckenflügen bietet nicht jede Airline Sondermahlzeiten an. Die auf Langstrecken meist verbreiteten Sondermahlzeiten sind folgende: Asiatisch vegetarisch (AVML), Babymenü (BBML), Kindermenü (CHML), Diabetikermenü (DBML), Glutenfrei (GFML), Hindu (HNML), Koscher (KSML), Moslem (MOML), Laktosefrei (NLML), Seafood (SFML), Vegan (VGML), Vegetarisch (VLML). Sie können diesen Wunsch bei Buchung von Langstreckenflügen im Buchungsformular angeben. Bitte beachten Sie, dass diese Wünsche unverbindlich sind. Ist es für Sie aus bestimmten Gründen (gesundheitlich oder religiös) unbedingt notwendig, einen Mahlzeitenwunsch bestätigt zu bekommen, so kontaktieren Sie uns bitte.
Bei einem elektronischen Ticket (E-Ticket/"Etix") wird Ihr kompletter Ticketdatensatz elektronisch im Reservierungssystem der Fluggesellschaft hinterlegt. Auf Grundlage dieses Datensatzes erhalten Sie Ihre Reiseunterlagen. Papiertickets gibt es seit 2009 nicht mehr. Nach Ihrem Buchungsauftrag erhalten Sie von uns lediglich eine Bestätigung in Form einer Rechnung sowie einen Reiseplan (PDF-Ticket) per E-Mail. Ihre Bordkarten erhalten Sie am Flughafen auf Grundlage des von uns erstellten E-Tickets (elektronischen Tickets), welches als Datensatz auch im System der Fluggesellschaft gespeichert ist. Durch Vorlage der Buchungsbestätigung, Nennung des Buchungscodes oder auch einfach Ihres Namens erhalten Sie am Check-in Schalter Ihre Bordkarten. Selbst wenn Sie also die Bestätigung vergessen, ist das in der Regel kein Problem. Grundsätzlich genügt Ihr Ausweis/Reisepass (wo als Reisedokument erforderlich) um die Bordkarten zu erhalten.
Viele Fluggesellschaften stellen an den Flughäfen Check-in Automaten zur Verfügung. Hier reicht eine Kredit- oder Vielfliegerkarte, wenn bei Buchung angegeben um sich die Bordkarte ausdrucken zu lassen. Diese muss in den Check-in Automaten eingeführt werden. Sie können aber auch an den Check-in Automaten Ihren Namen oder Buchungscode eingeben. Die Nutzung von Check-in-Automaten ist heute vielfach auch ohne Kredit- oder Vielfliegerkarte möglich.
Neben den Check-in Automaten kann man bei vielen Fluggesellschaften online einchecken. Im Falle einer Buchung eines Low Cost Carriers (Billigflieger wie easyjet oder Germanwings) ist dies oft sogar zwingend erforderlich, da bei Check-in am Flughafen bei diesen Airlines zusätzliche Kosten anfallen können.
Für einen Online Check-in benötigen Sie nur Ihren Buchungscode der Fluggesellschaft, den wir Ihn mit dem Reiseplan (PDF Ticket) zusenden bzw. den Sie im Falle der Buchung eines sogenannten Billigfliegers von diesem erhalten. Bei einigen Airlines können Sie sich dann die Bordkarte inzwischen sogar auf Ihr internetfähiges Mobiltelefon senden lassen.
Allgemein ist zu empfehlen, die ausgedruckte Buchungsbestätigung auf der gesamten Reise mit sich zu führen. Vor allem bei Auslandsreisen kann es möglich sein, dass man bereits bei der Einreise die Buchungsbestätigung der Einreisebehörde als Beweis für einen bereits gebuchten Rückflug vorlegen muss.
Rail&Fly ist ein Angebot der Deutschen Bahn in Kooperation mit verschiedenen Fluggesellschaften. Flugreisende, die von Deutschland oder Basel abfliegen oder zurückkehren, können mit Rail&Fly für einen Festpreis von jedem Bahnhof der Deutschen Bahn auf direkter Strecke bis zum Flughafen anreisen. Dabei können Sie auch einen Tag vor Abflug und einen Tag nach Flugankunft reisen.
Rail&Fly ist nur zusammen mit dem Flug buchbar, sofern die Fluggesellschaft dies anbietet. Sie wohnen zum Beispiel in Erfurt und möchten ein Ticket inkl. Rail&Fly buchen. Dann geben Sie als Abflug beispielsweise Frankfurt ein und aktivieren mittels eines Häkchens die Rail&Fly Box in der Suchabfrage. Die Buchungsmaschine sucht nun Tarife inklusive und exklusive Rail&Fly ab Frankfurt. Ausschließlich Tarife, bei denen ein Rail&Fly inbegriffen ist, haben ein DB Logo/einen Zug zusätzlich neben dem Logo der Fluggesellschaft in der Ergebnisliste der Preise. Wenn Sie einen Tarif inkl. Rail&Fly auswählen, sehen Sie auf der Seite, auf der Sie ihre persönlichen Daten eingeben, die Rail&Fly Strecken in den Reisedaten zusätzlich vor und hinter den Flugstrecken. Angebote, die das Zug-Logo nicht enthalten, sind Tarife ohne Rail&Fly.
Für Ihre Zugfahrten werden seitens der Bahn Auftragnummern (=Abholnummern) für die DB Automaten vergeben und in unserem Reservierungssystem in Ihre Buchung eingetragen. Wir teilen Ihnen diese Auftragsnummern nach Ticketausstellung im PDF Ticket/Reiseplan mit, der Ihnen nach Ausstellung der Flugscheine und Sendung der Rechnung per E-Mail zugeht. Ihre Bahnfahrkarte erhalten Sie ab 72 Stunden vor Abflug an jedem beliebigen Fernverkehrsautomaten der Deutschen Bahn. Bitte ziehen Sie sich die Fahrkarte rechtzeitig vor Abfahrt des Zuges. Wählen Sie am Automaten zuerst die Sprache aus, welche Sie durch das Benutzermenü führen soll und folgen Sie dem Hinweis "Rail&Fly". Zur Authentifizierung geben Sie die Abholnummer ein. Bitte beachten Sie, dass die Auftragsnummer verfällt, wenn der Fahrschein nicht vor dem ersten Flug gezogen wird. Hinweise zur Nutzung der Automaten finden sich auf den Informationsseiten der Bahn: www.bahn.de
Im Falle einer Umbuchung ändern sich die Auftragsnummer für das Rail&Fly-Ticket nicht.
Folgende Bedingungen und Regeln gelten für das Rail&Fly-Ticket:
1. Die Fahrt ist von/zu jedem deutschen Flughafen sowie dem Flughafen Basel auf dem gesamten DB-Streckennetz und von/zu jedem DB-Bahnhof möglich.
2. Das Ticket gilt in allen Zügen der DB (inkl. ICE), außer Thalys, DB Autozug, Sonderzügen und begrenzt in DB Nachtzügen. Fahrten innerhalb eines Verkehrsverbundes sind nur in Verbindung mit Zügen des Fernverkehrs möglich.
3. Für die DB Nachtzüge und ICE Sprinter-Züge besteht Reservierungspflicht, es wird zudem ein Aufpreis in Höhe von 16 EUR für die 1. Klasse bzw. 11 EUR für die 2. Klasse erhoben. Sie können die Reservierung bzw. das Lösen des Aufpreises in allen DB Reisezentren und in allen DB Agenturen durchführen.
4. Die Rail&Fly Coupons gelten am Tag vor dem Abflugtag, am Abflugtag, am Tag der Ankunft in Deutschland und am Tag danach.
5. Fahrten innerhalb von Verkehrsverbünden (Nahverkehr vor Ort) sind nicht zugelassen.
5. Zugelassen sind Fahrten in Richtung Reiseziel, sowie fahrplanbedingte Umwege.
Für Verspätungen der Züge haften die Fluggesellschaften nicht. Erreichen Sie aufgrund einer Zugverspätung Ihren Flug nicht, so besteht seitens der Fluggesellschaft keine Beförderungspflicht mehr. Eine Umbuchung des Fluges ist in der Regel nur gegen eine komplette Stornierung der alten Flugscheine und den Erwerb neuer Flugscheine möglich. Stornierungskosten und Mehrkosten, die erheblich sein können, gehen dann zu Ihren Lasten. Wir empfehlen Ihnen daher, ausreichend Zeit für die Reise einzuplanen und ggf. lieber eine frühere Verbindung zu wählen, die Ihnen mehr Spielraum lässt, falls es zu unerwarteten Verspätungen auf der Zugfahrt kommt.
Über Zugverbindungen informieren Sie sich bitte bei der Bahn unter www.bahn.de. Sitzplatzreservierungen können entgeltlich auf der Website der Bahn, in den Servicecentern oder am Automaten der Bahn vorgenommen werden, sofern für den gewählten Zug möglich. Sitzplatzreservierungen in Zügen des Regionalverkehrs sind nicht möglich.
Die Bedingungen zu Stornierungen richten sich nach den Richtlinien der gebuchten Fluggesellschaften. Stornierungskosten seitens der Fluggesellschaften fallen sofort nach Ticketausstellung an, der Zeitpunkt des Abfluges ist unerheblich. In vielen Fällen, gerade bei besonders günstigen Flügen, erstattet die Fluggesellschaft den Preis nicht. Unter Angabe Ihres Buchungscodes teilen wir Ihnen gerne die Stornokosten zu Ihrem gebuchten Flug mit. Neben dem kompletten Flugpreis behalten immer mehr Fluggesellschaften den Kerosinzuschlag bei Stornierungen ein, auch wenn diese üblicherweise über eine Steuer (YQ-TAX/YR-Tax) erhoben wird. Die Begründung liegt darin, dass dieser Zuschlag eigentlich dem Flugpreis zuzurechnen ist und nur aufgrund der schnelleren Anpassungsmöglichkeiten in den Systemen der Fluggesellschaften und Reisebüros über eine "Tax" erhoben wird.
Neben den Kosten, die die Fluggesellschaft für die Stornierung verlangt, erhebt FlyGREEN ein Entgelt für die Bearbeitung der Stornierung. In einigen Fällen verrechnen wir dieses sofort mit der Gutschrift. Bei Buchungen, in denen der Flugpreis und das Vermittlungsentgelt in zwei Schritten von Ihrer Karte abgebucht wurden, buchen wir auch das Entgelt für die Stornierung separat ab, da es ein Posten ist, den wir Ihnen in Rechnung stellen und nicht die Fluggesellschaft. Angeflogene Tickets sind in der Regel nicht zu erstatten. Gerne prüfen wir dies aber unter Angabe Ihres Buchungscodes.
Eine Stornierung der Tickets nach Abflug, also ein "No Show" wird von vielen Fluggesellschaften mit höheren Kosten belegt als eine Stornierung vor Abflug. Eine Stornierung sollte daher immer vor Abflug erfolgen. Möchten Sie Ihr Ticket binnen 24 Stunden vor Abflug stornieren, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch. Wir raten Ihnen dringend zum Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Eine Stornierung verursacht zusätzlichen Aufwand. Ihre Buchung muss storniert werden, der Flugschein zur Erstattung an den Ticketaussteller gereicht werden. Dort muss er erstattet werden. Der ganze Vorgang muss buchhalterisch erfasst werden. Vorab haben wir die Kosten der Airline geprüft. Dies alles verursacht Kosten bei uns. Diese decken wir durch ein pauschalisiertes Entgelt.
Der Ihnen nach Abzug aller Stornierungskosten zustehende Betrag wird Ihnen in der Regel binnen 4 Wochen nach Eingang des Stornierungsauftrages an uns gutgeschrieben. Ausnahmen bestehen nur dann, wenn uns aus durch nicht von uns verursachten Gründen ungewöhnlich viele Stornierungsaufträge erreichen (z.B. Streik, Sperrung der Lufträume, Reisewarnungen) oder aber wir die Erstattung nicht selbst durchführen können. In Fällen, in denen Ihr Flugschein erst durch die Fluggesellschaft zur Erstattung freigegeben werden muss, kann eine Rückzahlung zwischen 6 bis 8 Wochen dauern. Auch hier kann es in Ausnahmesituationen zu noch längeren Bearbeitungszeiten kommen, auf die wir nach Weitergabe des Flugscheines an die Fluggesellschaft keinen Einfluss mehr haben. Eine Einreichung der Flugscheine bei der Fluggesellschaft ist in der Regel notwendig bei: Stornierung aufgrund von Zeitenänderungen, bereits einmal umgebuchten Flugscheinen, Flugscheine die aufgrund einer Sonderregelung (Reisewarnungen, Sperrung der Lufträume, Streiks) storniert werden.
Leider sind Namensänderungen, also Personenaustausch nach Abschluss der Buchung, nicht möglich. Sollte eine andere Person den Flug antreten wollen, ist dies mit einer Stornierung des alten Tickets und einer Neubuchung verbunden. Wir können jedoch bei Namensänderungen keine Preisgarantie übernehmen, eine Neubuchung erfolgt dann zu den derzeit aktuellen Flugtarifen. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie den Namen ändern möchten, wir prüfen die günstigsten Varianten für Sie.
Generell sind Flugdokumente nur gültig, wenn der Name in der Buchung mit dem Namen des Reisenden übereinstimmt. Eine Korrektur des Namens vom Reisebüro/ Mittler in bestehenden Buchungen ist nicht erlaubt und kann zu einer Streichung der gesamten Buchung führen. Bitte überprüfen Sie daher vor Buchungsabschluss noch einmal Ihre Daten! Im europäischen Flugverkehr gibt es eine Regelung bezüglich falsch angegebener Namen in der Reservierung. Die Fluggesellschaften unterscheiden hierbei, ob es sich lediglich um falsch platzierte bzw. vergessene Buchstaben handelt oder ob sich der Namenssinn ändert und mehr als drei Buchstaben falsch angegeben wurden. Im letzteren Fall muss ein neues Flugdokument ausgestellt werden. Die Stornokosten richten sich im Allgemeinen nach den Tarifbedingungen des angewandten Tarifes. In Ausnahmefällen verzichten einige Airlines aus Kulanzgründen auf die Stornogebühren. Dies muss im Einzelfall entsprechend geklärt werden. Bei interkontinentalen Reisen kann bereits ein falscher Buchstabe zur Verweigerung der Beförderung führen. Es muss daher im Einzelfall Rücksprache mit der Fluggesellschaft gehalten werden. Sollten Sie einen interkontinentalen Flug und einen Tippfehler in Ihrem Namen haben, setzen Sie sich bitte unbedingt mit unserem Servicecenter in Verbindung!
Die Möglichkeit zur Umbuchung Ihres Tickets und damit eventuell anfallende Kosten erfahren Sie per E-Mail oder Telefon in unserem Servicecenter. Leider gestattet nicht jeder Tarif eine Umbuchung. Die Bedingungen werden durch die Fluggesellschaft vorgegeben. In diesen Fällen ist nur eine Stornierung und eine Neubuchung möglich. In Fällen, in denen eine Umbuchung möglich ist, muss die Umbuchung vor dem Zeitpunkt des ursprünglich gebuchten Fluges stattfinden. Sobald die erste Strecke verfallen ist, ist eine Umbuchung meistens nicht mehr möglich. Neben den Kosten für die Umbuchung durch die Fluggesellschafen erhebt FlyGREEN ein Serviceentgelt in Höhe 30 EUR pro Flugschein für die Umbuchung und Umschreibung der Dokumente.
Dies ist nicht möglich. Sollten Sie die erste Teilstrecke nicht antreten, storniert die Fluggesellschaft sofort die gesamte Buchung. Die Fluggesellschaften begründen dies damit, dass der Flugschein wie gebucht komplett genutzt werden soll. Einwände gegen solche Verfahren müssen an die Fluggesellschaften gerichtet werden.
BSP steht für Billing Settlement Plan. Über BSP–Deutschland werden alle Flugscheinverkäufe zwischen IATA Agenturen in Deutschland und IATA Fluggesellschaften weltweit abgerechnet. Die IATA Agentur (Consolidator oder Reisebüro) erstellt den Flugschein auf einem neutralen BSP–Dokument mit Verwendung der Codierung der entsprechenden Fluggesellschaft. BSP-Deutschland leitet dann automatisch nach Ausstellung der Flugscheine den Flugpreis vom Konto der IATA Agentur an die Fluggesellschaft weiter, über welche der Flugschein erstellt wurde, oder veranlasst die Abbuchung des Flugpreises vom Kreditkartenkonto des Kunden durch diese Fluggesellschaft. Im Falle einer Stornierung wird der Zahlverkehr ebenfalls über BSP–Deutschland abgewickelt, nur in umgekehrter Richtung.
Wird eine Fluggesellschaft durch die IATA vom BSP-Verfahren suspendiert, kann die IATA Agentur weder Flugscheine dieser Fluggesellschaft ausstellen noch zurücknehmen. Eine solche Suspendierung erfolgt in der Regel, wenn eine Fluggesellschaft Insolvenz androht, den Flugbetrieb aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten einstellen muss oder aber komplettes Flugverbot erhält. Die Maßnahme wird, selbst wenn der Ausgang des Insolvenzverfahrens unsicher ist, zum Schutz aller IATA Agenturen und Kunden ergriffen. Da eine Erstattung in diesen Fällen leider ebenso ausgeschlossen ist wie die Ausstellung von Flugscheinen, können wir Gelder aus eingereichten Flugscheinen solcher gesperrten Fluggesellschaften immer erst dann auszahlen, wenn eine Regelung zur Rückzahlung zwischen der Fluggesellschaft und der IATA gefunden wurde und wir Gelder erhalten haben. Im Falle einer tatsächlichen Insolvenz der Fluggesellschaft ist es wahrscheinlich, dass Sie kein Geld erhalten. Wir empfehlen daher den Abschluss der Ticketsafe Versicherung.
Ticketsafe ist eine Versicherung der Europäischen Reiseversicherung (ERV). Die Versicherung leistet bei reinen Flugreisen Schutz gegen Insolvenz der Fluggesellschaft, Umbuchungsgebühren-Schutz und Umsteige-Schutz. Die Versicherung kann mit oder ohne Storno-Schutz abgeschlossen werden. Erstattet werden bei einer Airline-Insolvenz die Kosten für das Flugticket bzw. die Anzahlung. Bei einer Insolvenz nach Reiseantritt haben Sie die Wahl, ob Sie einen neuen Rückflug oder den anteiligen Preis für den ausgefallenen Flug haben möchten. Sofern möglich, bucht Europäische Reiseversichering den neuen Rückflug. Bei Umbuchung bis 30 Tage vor Antritt des Fluges erstattet die ERV die Kosten bis zu insgesamt maximal 200 Euro und zwar ohne Nachweis eines versicherten Ereignisses. Bei Umbuchungen aufgrund einer schweren Erkrankung oder eines neuen Jobs nach Arbeitslosigkeit erstattet die Europäische jederzeit die Umbuchungsgebühren sowie die Mehrkosten der verlegten Flüge. Sofern möglich, organisiert ERV die Umbuchung. Erreichen Sie Ihren gebuchten Anschlussflug nicht, da der Zubringerflug Verspätung hat, erstattet die ERV Ihnen die Kosten für neue Anschlussflüge bis zu 1.500 EUR. Voraussetzung: Die Mindest-Umsteigezeit wurde eingehalten. Sofern möglich, übernimmt die ERV die Buchung der neuen Flüge. Sollte ein Anschlussflug erst am nächsten Tag möglich sein, übernehmen sie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung bis zu insgesamt 200 EUR. Der Ticketsafe-Storno-Schutz gilt, wenn Sie schwer erkranken oder nach Arbeitslosigkeit in ein Arbeitsverhältnis eintreten und deswegen den Flug stornieren. Die ERV erstattet Ihnen die vertraglich festgelegten Stornokosten. Der Selbstbehalt beträgt je Versicherungsfall 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 EUR je Person. Ticketsafe gibt es mit oder ohne Storno-Schutz. Haben Sie bereits den Storno-Schutz über das RundumSorglos-Paket abgedeckt, schließen Sie einfach Ticketsafe Basic ohne diese Leistung ab.
Sie können Ihren Flugschein per Kreditkarte oder Überweisung bezahlen. Wenn Sie per Überweisung zahlen möchten, müssen zwischen Buchung und Abflug mindestens 10 Tage liegen. Kurzfristige Buchungen können generell, auch telefonisch gebucht, nur per Kreditkarte gezahlt werden.
Unabhängig vom Reisedatum wird Ihr Ticket nach erfolgreicher Prüfung des Buchungsauftrages durch uns sofort ausgestellt. Auch wenn Ihr Flug erst in einem halben Jahr stattfindet, müssen wir zur Preissicherung Ihr Ticket sofort erstellen. Das bedeutet, dass Sie sich mit einer frühzeitigen Buchung einen günstigen Flugtarif sichern können. Daher muss jedoch auch die Zahlung des Tickets gleich nach Erhalt der Rechnung an uns veranlasst werden. Bei Zahlung per Kreditkarte erfolgt die Belastung automatisch mit der Ticketerstellung und wird auf Ihrer nächsten Kreditkartenabrechnung ersichtlich.
Bei Zahlung per Kreditkarte kann es zur Ablehnung der Zahlung seitens Ihrer Bank kommen. Wir informieren Sie dann entsprechend per E-Mail. Ein möglicher Grund ist, dass Ihre Bank Ihrer Kreditkarte ein Tageslimit gesetzt hat, welches schnell überschritten sein kann. Bitte rufen Sie die Servicenummer Ihrer Kreditkartenbank an und klären Sie, warum eine Abbuchung nicht möglich war. Diese Klärung kann aus rechtlichen Gründen nicht durch uns erfolgen. Oftmals reicht ein Hochsetzen des Tageslimits, was Sie mit einem Anruf erledigen können. Bitte geben Sie uns anschließend umgehend Bescheid, damit wir Ihr Flugticket rechtzeitig erstellen können.
Da wir bei Ticketausstellung für unsere Kunden in Vorkasse treten, behalten wir uns vor, in einigen Fällen eine Zahlung per Lastschrift oder Überweisung ohne Nachweis der Zahlung an uns abzulehnen, da das Risiko der Vorkasse für uns zu hoch ist. In diesen Fällen müssen wir darauf bestehen, dass wir das Geld erhalten, bevor wir Ihnen die Flugscheine erstellen. Dies geht leider nur per schneller Einzahlung auf unser Konto oder aber sofortige Online-Überweisung. In einigen Fällen bieten wir alternativ auch die Zahlung per Kreditkarte an. Bitte beachten Sie, dass wir im Falle von Überweisung in diesen Fällen nur Online-Banking-Belege akzeptieren. Manuelle Überweisungsträger werden in diesen Fällen nicht akzeptiert.
Wurde Ihr Flugpreis direkt durch die Fluggesellschaft von der Karte belastet, so muss eine Gutschrift zwingend auf die gleiche Karte erfolgen, über welche der Flug bezahlt wurde. Dazu sind wir als Reisebüro verpflichtet. Demzufolge erfolgt zunächst eine Gutschrift des nach Abzug der Stornierungskosten der Airline möglichen Erstattungsbetrages an Ihre Karte. Wir erheben ein Entgelt für Stornierungen. Dies wird separat belastet. Daher erhalten Sie zunächst eine Gutschrift der Fluggesellschaft auf Ihre Karte, dann aber erfolgt eine Belastung durch uns über die Stornokosten. Beide Beträge können aufgrund der Tatsache, dass Sie durch zwei unterschiedliche Firmen auf die Karte gebucht werden, nicht miteinander verrechnet werden. Daher erfolgt die Buchung der Beträge in zwei Schritten, ebenso wie bei Ausstellung bereits Flugpreis und Vermittlungsentgelt separat belastet worden sind.
Ihre Rechnung erhalten Sie per E-Mail sofort nach Ticketerstellung. Sollten Sie keine Rechnung erhalten haben, prüfen Sie bitte Ihren Spamordner. Befindet sich auch dort keine Rechnung, ist Ihnen vielleicht ein Fehler bei der Eingabe der E-Mail-Adresse unterlaufen. Bitte kontaktieren Sie uns umgehend.
Bei vielen Tarifen ist eine Zahlung des Flugpreises mittels Kreditkarte direkt an die Fluggesellschaft möglich. Dies bedeutet, wir übersenden bei Ticketausstellung die Kreditkartendaten an die Airline, in deren Namen das Ticket erstellt wird. Diese belastet Ihre Karte mit dem Flugpreis. In diesen Fällen buchen wir das Entgelt für die Vermittlung separat von Ihrer Karte ab.
Wir informieren Sie per E-Mail über Flugzeitenänderungen. Weiterhin haben Sie über www.checkmytrip.com (Buchungscode fängt mit Y, Z an und/oder enthält Zahlen) oder www.virtuallythere.com (Buchungscode besteht nur aus Buchstaben) jederzeit die Möglichkeit, Ihren aktuellen Flugplan einzusehen, auch wenn Sie sich im Ausland befinden. Klicken Sie dazu auf die deutsche Flagge. Dann geben Sie Ihren Nachnamen und den Reservierungscode ein.
Über Flugzeitenänderung des Hinfluges informieren wir Sie per E-Mail. Eine Rückbestätigung des Hinflugs ist nicht notwendig und wird von uns nicht vorgenommen. Ihre Rückflugzeiten sollten Sie jedoch 48 Stunden vor Rückflug überprüfen. Hierzu können Sie im Internet auf www.checkmytrip.com (Buchungscode fängt mit Y, Z an und/oder enthält Zahlen) oder www.virtuallythere.com (Buchungscode besteht nur aus Buchstaben) gehen und sich dort den Stand Ihrer Buchung ansehen. Alternativ können Sie jederzeit die Fluggesellschaft über deren internationale Hotlines oder vor Ort kontaktieren und sicher stellen, dass sich an der Rückflugzeit nichts geändert hat.
Bei folgenden Fluggesellschaften müssen Sie dies zwingend tun (Angaben ohne Gewähr). Bitte nutzen Sie zur Rückbestätigung dieser Flüge ausschließlich folgende Telefonnummern.
Air India: +49(0)1805-67 63 61 (0,14 EUR/Min aus dem dt. FN/max. 0,42 EUR aus dem dt. Mobilfunk), +1-310-338-8484 (USA), +91-22-22876464 (Indien)
China Southern Airlines: +31-204120302,(+852) 29 29 50 33 (China), spätestens 72 Stunden vor Abflug
Ethiopian Airlines: +49(0)69-27 40 070 (min. 5 Tage vor Abreise)
Indian Airlines: +49(0)1805-67 63 61 (0,14 EUR/Min aus dem dt. FN/max. 0,42 EUR aus dem dt. Mobilfunk)
Syrian Arab Airlines: +49(0)1805-67 63 61 (0,14EUR/Min aus dem dt. FN/max. 0,42 EUR aus dem dt. Mobilfunk)
1. Europa-Flüge: Die Check-in-Zeit ist mit mindestens 90 Minuten vor Abflug angegeben und kann je nach Fluggesellschaft, Flughafen und Flugziel abweichend festgelegt werden. Um den Anspruch auf Beförderung nicht zu verlieren, empfehlen wir Ihnen dringend die Einhaltung.
2. Bei Flügen in die USA und nach Israel finden Sie sich bitte mindestens 120 Minuten vor Abflug am Check-in ein.
3. Innerdeutsche Flüge: Bitte finden Sie sich spätestens 30 Minuten vor Abflug am Check-in ein.
Bitte beachten Sie, dass Fluggesellschaften diese Regelungen ändern können und ggfs. anpassen. Wir berufen uns daher auf eine gängige Regelung, sprechen jedoch keine Empfehlung aus. Im Falle dessen, dass Sie sich nicht sicher sind, wenden Sie sich bitte direkt an die Fluggesellschaft.
Bei einigen Fluggesellschaften besteht die Möglichkeit, bereits bequem von Ihrem PC aus einzuchecken. Bitte beachten Sie die Hinweise der Fluggesellschaft zum Online Check-in auf deren Website.
Einige Low Cost Carrier erheben für den Check–in am Flughafen ein Entgelt. Bitte prüfen Sie daher auf der Seite des gebuchten Low Cost Carriers die Bedingungen zum Thema Check-in.
Das Codesharing (Code-Teilung) ist ein Verfahren im Luftverkehr, bei dem sich zwei oder mehrere Fluggesellschaften einen Linienflug teilen. Jede der beteiligten Gesellschaften führt diesen Flug unter einer eigenen Flugnummer, dem Code. Meist wird dieses Verfahren innerhalb wirtschaftlich verbundener Allianzen angewendet, wie zum Beispiel Star Alliance, Oneworld Alliance oder Sky Team. Es ermöglicht den Fluggesellschaften, Flüge anzubieten, die sie selbst nicht durchführen. Dadurch erweitert sich ihr Streckennetz erheblich. Für die jeweils durchführende Fluggesellschaft ergibt sich außerdem in der Regel eine bessere Auslastung ihrer Flüge. Der Passagier profitiert dadurch, dass er bei seiner gewohnten Fluggesellschaft in seiner Landessprache und seiner Landeswährung buchen und bezahlen und Probleme dort reklamieren kann. Ein Nachteil kann für Passagiere entstehen, die mit einer Fluggesellschaft befördert werden, die sie nicht gebucht haben und die nicht dem gewünschten Qualitätsstandard entspricht. Wir zeigen Ihnen innerhalb der Angebotsliste an, wenn der Flug von einer anderen Fluggesellschaft durchgeführt wird. Auf der Anzeigetafel im Flughafen werden meist beide Flugnummern, eventuell rotierend, angezeigt. Aus Flugplänen lassen sich Codesharing-Flüge, die nicht von der jeweiligen Fluggesellschaft selbst durchgeführt werden, meist an der Fußnote "wird durchgeführt von" (engl: "operated by") erkennen sowie an der oft hohen, vierstelligen Flugnummer.
Für jede Flugvariante mit einem Umstieg gibt es eine von den Flughafengesellschaften errechnete und vorgeschriebene Minimum Umsteigezeit, die diese dann an die Reservierungssysteme weiterleiten. Möchte eine Fluggesellschaft längere Umsteigezeiten angezeigt haben, so muss sie diese dann selbst an die Reservierungssysteme melden. Diese Mindestumsteigezeit wird bei allen Flugangeboten auf unserer Webseite beachtet und nur mögliche Verbindungen werden Ihnen angeboten. Wir weisen darauf hin, dass wir uns bei der Angebotsunterbreitung an die Vorgaben der Flughafengesellschaften halten. Unter Umständen ist diese Umsteigezeit recht kurz berechnet. Gerne prüfen wir für Sie, ob es für die gewünschte Strecke Anschlussflüge mit längeren Umsteigezeiten gibt. Bitte kontaktieren Sie uns in diesen Fällen vor Buchung, da eine Änderung nach Buchung teilweise nicht mehr möglich sein kann.
Eventuelle Transferkosten, die im Falle eines Flughafenwechsels entstehen können, sind nicht im Preis inklusive, es sei denn, es wurde ausdrücklich erwähnt. Bitte bedenken Sie, dass Sie zudem für die Organisation des Transfers, für die Abholung sowie für das erneute Aufgeben Ihres Gepäcks die Verantwortung tragen. Die Umsteigezeiten sind bei Flughafenwechsel teilweise sehr knapp bemessen. Es empfiehlt sich daher vor Buchung zu prüfen, mit welchen Verkehrsmitteln und in welcher Zeit ein Flughafenwechsel möglich ist.
Alle Flughäfen bieten hilfebedürftigen Passagieren diverse kostenfreie Services an. So besteht die Möglichkeit, einen Rollstuhl mit Begleitperson zu stellen, falls Sie schlecht zu Fuß sind. Für blinde oder gehörlose Personen können ebenfalls Begleitpersonen gestellt werden, welche beim Zurechtfinden auf dem Flughafen behilflich sind. Diese Services müssen jedoch spätestens 48 Stunden vor Abreise angemeldet sein. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen gerne an uns.
Ein Nonstopflug ist ein Flug, bei dem zwischen dem Ausgangs- und dem Zielpunkt keine Zwischenlandung erfolgt. Ein Direktflug kann einen Zwischenstopp (ohne Flugzeugwechsel) beinhalten, welcher nicht zwingend ausgewiesen sein muss. Dieser kann notwendig sein, da z.B. auf der Strecke ein kleinerer Maschinentyp eingesetzt wird, welcher auf einer längeren Strecke zusätzlich betankt werden muss.
Ein Gabelflug ist eine Variante der Flugreise, bei der der Passagier nicht von dem Flughafen zurückfliegt, auf dem er gelandet ist. Der Zielort des Hinfluges ist also mit dem Startort des Rückfluges nicht identisch. Gabelflüge werden meist dann gebucht, wenn der Reisende im Zielland eine Strecke mit einem anderen Verkehrsmittel (z.B. Mietwagen ) zurücklegt.
In der Regel darf pro Fluggast ein Stück Handgepäck in die Kabine genommen werden, welches bestimmten Größen- und Gewichtsgrenzen entsprechen muss. Üblich ist eine Maximalgröße von 55 x 40 x 20 cm, das Maximalgewicht bewegt sich je nach Fluggesellschaft zwischen 5 bis 10 kg. Diese Angaben sind ohne Gewähr.
Seit November 2006 sind die Handgepäckbestimmungen bei Abflügen aus der Europäischen Union, egal mit welchem Ziel, neu geregelt. Es handelt sich dabei im Kern um Neuregelungen bezüglich der Mitnahme von Flüssigkeiten und der maximal zulässigen Handgepäckgröße. Die Neuregelungen im Einzelnen:
1. Flüssigkeiten oder vergleichbare Produkte in ähnlicher Konsistenz (dazu gehören z.B. Gels, Sprays, Shampoos, Lotionen, Cremes, Zahnpasta) dürfen nur noch in geringen Mengen in kleinen Einzelbehältnissen mitgenommen werden. Zugelassen sind Behälter bis 100 ml, die in einem durchsichtigen und wieder verschließbarem! Plastikbeutel von maximal 1 Liter Fassungsvermögen transportiert werden. Der Beutel darf eine beliebige Anzahl von Gefäßen enthalten, muss aber vollständig zu verschließen sein. Pro Passagier ist nur ein solcher Beutel erlaubt; an der Kontrollstelle muss er zum separaten Röntgen aus dem Handgepäck genommen werden. Medikamente und Spezialnahrung (z.B. Babykost), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können auch außerhalb des Beutels mitgenommen werden. Die Passagiere müssen diese an der Kontrollstelle ebenfalls getrennt vom übrigen Handgepäck vorlegen und den Bedarf plausibel begründen.
2. Duty Free-Waren, die am Tag des Fluges in einem Geschäft nach der Bordkartenkontrolle an einem EU-Flughafen oder an Bord eines Flugzeuges einer EU Fluggesellschaft gekauft wurden, dürfen vom Passagier mit durch die Sicherheitskontrolle genommen werden, wenn sie sich in einem transparenten, vom Verkaufspersonal versiegelten Beutel befinden. Der Beutel muss einen von außen lesbaren Beleg enthalten, auf dem Verkaufsdatum und -ort festgehalten sind. Dieses Verfahren ermöglicht Duty Free Einkäufe auch, wenn die Sicherheitskontrolle erst beim Betreten des Gates stattfindet. Ferner wird damit ein problemloses Umsteigen mit Duty Free Waren an anderen Flughäfen der EU gewährleistet. Der Beutel muss dabei bis zum Ende der letzten Teilstrecke verschlossen und versiegelt bleiben.
Prüfen Sie vor Aufgabe Ihres Gepäcks zur Sicherheit noch einmal Ihr Handgepäck. Eine vergessene Sonnencreme, vom letzten Strandbesuch am letzten Urlaubstag oder ein in die Taschenecke gerutschtes Taschenmesser werden schnell übersehen. Über den Verlust ärgert man sich dann in der Regel, da diese Gegenstände ausnahmslos von der Sicherheitskontrolle einbehalten werden.
Die Fluggesellschaften unterscheiden zwischen 2 Gepäckregelungen:
1. Stückkonzept (Piece Concept): Hier darf der Reisende in der Regel 2 Gepäckstücke zu je 23kg und den Maßen 55 cm x 40 cm x 20 cm aufgeben. Inzwischen gibt es jedoch auch hier Ausnahmen. Einige Fluggesellschaften haben das Piece Concept inzwischen auf ein Gepäckstück eingeschränkt.
2. Gewichtskonzept (Weight Concept): Hier darf jeder Passagier in der Regel 20kg Gesamtgepäck aufgeben.
Bitte erkundigen Sie sich vorab bei der Fluggesellschaft über die in Ihrem Ticket angegeben Regelungen, da die Fluggesellschaften diese Regeln ändern und einige bereits restriktivere Gepäckregeln eingeführt haben. Weitere Hinweise zum Thema Freigepäck finden Sie hier: www.freigepaeckgrenze.de
Bitte beachten Sie, dass bei einigen Billigfliegern die Gepäckmitnahme nicht im Flugpreis enthalten ist und daher unter Umständen zusätzliche Kosten für aufzugebendes Gepäck entstehen. Es empfiehlt sich, jedes aufzugebende Gepäckstück bereits bei der Buchung bzw. vor dem Abflug anzumelden, da die Gebühren am Flughafen deutlich höher sein können. Besteht aus technischen Gründen die Möglichkeit das Gepäck direkt in der Buchungsstrecke anzugeben nicht, so wenden Sie sich nach Buchung bitte an die Fluggesellschaft.
Was passiert, wenn Ihr Gepäck die vorgegebene Gewichtsbeschränkung übersteigt? Sollten Sie Zweifel daran haben, ob Sie die von der Fluggesellschaft festgesetzte Freigepäckgrenze einhalten, empfehlen wir Ihnen, Ihr Gepäck vorab schon zu Hause z.B. mittels einer Personenwaage zu wiegen. Zu Hause ist es vergleichsweise einfacher, Übergepäck zu vermeiden. Im Regelfall zeigen sich die Fluggesellschaften bei wenigen "Überkilos" noch recht kulant, ein Rechtsanspruch besteht aber nicht einmal dann, wenn dieselbe Menge auf dem Hinflug kostenfrei befördert wurde. Sollte das Gesamtgewicht die Freigepäckgrenze massiv überschreiten, wird Ihnen die Fluggesellschaft Übergepäck berechnen. Die Raten hierfür sind sehr hoch und können schnell den eigentlichen Ticketpreis erreichen. Außerdem sollte massiges Übergepäck immer vorab bei der Fluggesellschaft angemeldet werden, da die Beförderung aus Sicherheitsgründen verweigert werden kann.
- Sportausrüstungen, die nicht in den Koffer können: Skier, Sauerstoffflaschen (Tauchgepäck), Golfgepäck, Sportwaffen, Surfbretter u.s.w.
- Haustiere, die im Kabinenraum befördert werden sollen (bis max. 6 kg)
- Haustiere, die im Gepäckraum befördert werden sollen (ab 6 kg)
- Gepäckstücke, die ein übliches Maß überschreiten
Dieses Sondergepäck muss bei der Fluggesellschaft angemeldet und von ihr genehmigt werden. Dazu benötigen wir jeweils die Maße und das Gewicht des Sondergepäcks inkl. der Verpackung. Bitte beachten Sie, dass eine Fluggesellschaft die Beförderung des Sondergepäcks ablehnen kann. Ist es für Sie also erforderlich, dass der entsprechende Gepäckwunsch realisiert werden kann, senden Sie uns bitte eine Anfrage per E-Mail mit Ihrem Buchungswunsch. Wir buchen Ihnen dann einen Flug und fragen das Sondergepäck parallel an.
Gemäß amerikanischen Gesetzes und laut Abkommen zwischen der EU und den USA erhält das US Department of Homeland Security (DHS) (Ministerium für Heimatschutz) bestimmte Reise- und Buchungsdaten von Fluggästen, die Reisen zwischen der EU und den USA antreten. Das DHS verpflichtet sich, die Information in erster Linie zum Zweck der Bekämpfung von schweren grenzüberschreitenden Verbrechen zu verwenden. Die Daten können zusammen mit anderen Daten mit den Listen der Fluggäste abgeglichen werden, die zu Bedenken hinsichtlich der Luftsicherheit Anlass geben. Die Daten werden mindestens drei Jahre und sechs Monate aufbewahrt und können an andere Behörden in den USA weitergegeben werden. Ab 01. November 2010 müssen folgende Daten von den Fluggesellschaften an das DHS spätestens 72 Stunden vor Einreise des Passagiers weitergereicht werden:
-vollständiger Vor- und Nachname, wie er im maschinenlesbaren Teil des Passes erscheint
-Geburtsdatum
-Geschlecht
-Redress Nummer, sofern vorhanden (trifft nur zu, wenn Sie diese vom DHS in der Vergangenheit bereits einmal erhalten haben). Eine Redress Nummer erhält man durch das DHS, wenn man in der Vergangenheit falsch identifiziert wurde und dies beim DHA bereinigen lassen hat.
Als Reisebüro erfassen wir die Daten bei Buchung oder ggf. nachträglich und reichen Sie an die Fluggesellschaften weiter. Sollten die Daten bis 72h vor Abflug nicht korrekt vorliegen, so wird dem Passagier die Einreise in die USA verweigert.
Seit dem 12. Januar 2009 müssen sich Reisende, die im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program) in die USA einreisen möchten, bis spätestens 72 Stunden vor Abflug über das Online-System ESTA (Electronic System for Travel Authorization) registrieren. Die Registrierung ist seit September 2010 kostenpflichtig. Die Angaben entsprechen dem ursprünglichen grünen Einreiseformular I94W, das Sie bis Januar 2009 im Flugzeug erhalten haben. Sollten sich Ihre persönlichen Daten und/oder Ihr Reiseziel innerhalb der USA im Zeitraum zwischen Ihrer Registrierung und Ihrem Abflug ändern, müssen Sie Ihre neuen Daten vor Einreise aktualisieren. Hier gelangen Sie direkt zum Formular: https://esta.cbp.dhs.gov/ Bevor sie den Antragsprozess starten, stellen Sie sicher, dass Sie über einen gültigen Reisepass sowie über eine gültige Kreditkarte verfügen. Das System nimmt nur folgende Kreditkarten an: MasterCard, VISA, American Express und Discover. Bitte geben Sie alle Antworten auf Englisch ein. Dort erfahren Sie auch genaue Angaben zu den weiteren Einreisevorschriften, zum Beispiel welche Angaben der Reisepass haben muss und in welchen Fällen überhaupt eine visumsfreie Einreise in die USA möglich ist. Weitere Informationen zum Thema Einreise in die USA finden Sie auch auf der Seite des auswärtigen Amtes über die Datenschutzrichtlinien der TSA, das Dokumentationssystem und die datenschutzrelevanten Auswirkungen unter http://www.tsa.gov/.
Über notwendige Einreisedokumente, Zollvorgaben und medizinische Hinweise können Sie sich direkt auf der Website des Auswaertigen Amtes informieren. Bitte informieren Sie sich eingehend über die jeweiligen Vorschriften zur Einreise und ggfs., auch über notwendige Transferrichtlinien auf dem Weg dorthin (z.B. wenn Ihre Flugroute nach Südamerika über die USA geht). Im Falle nicht ausreichender Reisedokumente wird Ihnen die Beförderung in der Regel verweigert, die Stornierungskosten gehen dann zu Ihren Lasten. In anderen Fällen kann Ihnen bei Ankunft die Einreise verweigert werden und Sie müssen die Rückreise auf eigene Kosten sofort antreten.
::: A n z e i g e n :::